FEB: Endlich ein Schritt vorwärts
Miriam Locher, Landrätin, Mitglied FEB-Sonderkommission
Vor gut drei Jahren wurde die Gesetzesvorlage zur familienergänzenden Betreuung knapp abgelehnt. Hauptkritik war, dass sich die Gemeinden mehr Mitspracherecht bei der Finanzierungsart der Angebote gewünscht hätten.
Mit dem neuen Gesetz, welches die Regierung vorgelegt hat, soll das Ziel eines bedarfsgerechten Angebots erreicht und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden. Zudem werden die Ergebnisse eines runden Tisches im Nachgang zur Volksabstimmung 2012 miteinbezogen: Die Gemeinden sollen ein bedarfsgerechtes Angebot im Frühbereich und auf Primarstufe sicherstellen, wobei sie zwischen Objekt- (unterstützt Anbietende) und Subjektfinanzierung (unterstützt zu Betreuende), bzw. einer Mischform wählen können
Im Gesetzesentwurf werden die entsprechenden Kompetenzen und Pflichten von Kanton und Gemeinden festgelegt: Als Angebote werden Tagesfamilien, Kitas und von den Gemeinden anerkannte Betreuungsformen geregelt. Ebenso gehört die Anerkennung von Tagesfamilienorganisationen, die Ausrichtung von Beiträgen für die Aus- und Weiterbildung des FEB- Personals und die Fortführung der Anschubfinanzierung zur Schaffung neuer Plätze zu den Pflichten des Kantons. Die Gemeinden ihrerseits erheben den Bedarf an Betreuungsplätzen und müssen bei Nachfrage aktiv werden. Ziel ist es, dass die Gemeinden ihre massgeschneiderten Lösungen weiter verfolgen oder ausbauen können.
Die beiden FDP-Initiativen „Für eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung“ und „Für eine unbürokratische bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich“ sehen als einzigen Weg die Subjektfinanzierung vor. Zu Gunsten dieses Modells müssten andere bewährte Angebote in den Gemeinden geändert oder abgeschafft werden. Für die SP-Fraktionsteht eine ausschliessliche Subjektfinanzierung ausser Frage.
Dass immer mehr Frauen berufstätig sind und bleiben, ist eine Entwicklung hin zur Chancengleichheit. Die dadurch entstehende Nachfrage nach familienergänzender Betreuung gilt es zu decken.. Das neuze FEB-Gesetz trägt dem Wunsch der Gemeinden nach freier Finanzierungsmöglichkeit Rechnung und regelt gleichzeitig wichtige Details. Für die SP ist das FEB-Thema ein zentraler Baustein zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Gesetz in der jetzigen Form ist auf jeden Fall zu unterstützen, die sinnfreien Initiativen sind abzulehnen.