Die heutige Zeit stellt an junge Familien grosse Herausforderungen. Unter anderem auch im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Am 8. November hat das Baselbieter Stimmvolk die Möglichkeit, „Ja“ zu einem Gesetz zu sagen, welches wichtige Details in Bezug auf die Rechte und Pflichten von Gemeinden und Kanton im Bereich der familienergänzenden Betreuung regelt. Dem überarbeiteten Gesetz gegenüber steht die FDP Initiative „Für eine unbürokratische, bezahlbare Betreuung im Frühbereich“. Diese Initiative wurde seitens FDP als Reaktion auf die 2012 gescheiterte Gesetzesvorlage zur familienergänzenden Betreuung lanciert. Auch sie beinhaltet sicher unterstützenswerte Punkte, ist aber mittlerweile inhaltlich überholt.Schaut man genauer hin, so gibt es einige Aspekte, welche darauf hinweisen, dass das Gesetz über die familienergänzende Betreuung, FEB- Gesetz, als Gegenvorschlag gegenüber der Initiative auf jeden Fall zu bevorzugen ist. So weisen das Gesetz und die Initiative zwei elementare Unterschiede auf. Die FDP Initiative schreibt dieSubjektfinanzierung, also Beiträge an die Familien, als ausnahmslose Form der Kostenbeteiligung für die Gemeinden vor. Ausserdem beschränkt sich die Initiative einzig auf den Frühbereich, also den Bereich vor Eintritt in den Kindergarten. Anders das FEB-Gesetz: Dieses lässt den Gemeinden die freie Wahl zwischen Subjektfinanzierung, Objektfinanzierung (Beiträge an die jeweiligen Institutionen) oder Mischfinanzierung. Ausserdem wird im Gesetz auch der Primarstufenbereich miteinbezogen. Doch weshalb ist gerade die Finanzierung ein solch wichtiges Thema? Ein Blick zurück: Im März 2012 wurde die Gesetzesvorlage zur familienergänzenden Betreuung im Frühbereich an der Urne knapp abgelehnt. Unter anderen auch deshalb, weil sich die Gemeinden mehr Mitsprache bei der Ausgestaltung der Finanzierungsmodelle wünschten und sich nicht einzig auf die Subjekfinanzierung festlegen lassen wollten. Natürlich kann man durchaus Sympathien für die Abgabe von Betreuungsgutschriften und das Fördern des Wettbewerbs unter den Betreuungsangeboten hegen. Allerdings ist die Subjektfinanzierung in dieser ausnahmslosen Form auch heute noch keine mögliche Option, da zu Gunsten dieses Modells bewährte Angebote in den Gemeinden geändert oder abgeschafft werden müssten. Dies betrifft gerade kleinere Gemeinden mit sehr spezifischen Angeboten. Es ist auch zu bedenken, dass es nicht in jeder Gemeinde eine genügend grosse Auswahl an Angeboten gibt, welche ein einziges Finanzierungsmodells rechtfertigen würden. Dieses Risiko sollte auf keinen Fall eingegangen werden. Die Vorteile des FEB- Gsetzes liegen also auf der Hand und es ist sehr bedauerlich, dass die FDP ihre längst überholte Initiative nicht zurückgezogen hat und somit eine Volksabstimmung provoziert hat. Schlussendlich ist noch erwähnenswert, dass die Gesetzesvorlage von einem parteiübergreifenden Komitee unterstütz wird, in welchem PolitikerInnen von links bis rechts vertreten sind, eben mit Ausnahme der FDP. Auch diese Tatsache spricht für das Rahmengesetz über die Familienergänzende Betreuung. Es ist eine Tatsache, dass in unserer Gesellschaft immer mehr Frauen berufstätig sind. Diese Entwicklung gilt es auch weiterhin zu unterstützen. Sie dient der Volkswirtschaft, aber auch ganz allgemein der Chancengleichheit, etwa durch die sozial- und bildungspolitische Komponente der Familienergänzenden Betreuung. Das Gesetz trägt dem Wunsch der Gemeinden nach freier Finanzierungsmöglichkeit Rechnung und regelt gleichzeitig wichtige Details. Daher ist zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die FEB- Gesetzesvorlage ganz klar zu unterstützen und die Initiative abzulehnen.
Miriam Locher, Landrätin, Mitglied Spezialkommission FEB